Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung.
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung.
Die Kinder können zwischen 7.15 Uhr und 8.30 Uhr in den Kindergarten kommen.
Wir beginnen mit dem Morgenkreis den Tag, d.h.
Danach folgt die Freispielzeit, das ganze Haus wird mit den verschiedenen Funktionsräumen geöffnet und die Kinder wählen Spielpartner und Spielart frei aus.
Zwischen 9 Uhr und 10.30 Uhr haben die Kinder Gelegenheit Brotzeit zu machen.
Je nach aktuellem Thema können die Kinder an Freispielangeboten teilnehmen, die nach Jahreszeit und Projekten ausgerichtet sind.
Wir gehen täglich in den Garten hinaus.
Verschiedene Beschäftigungsangebote werden von uns einmal in der Woche angeboten:
Für das Mittagessen wird ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben.
Im Frühjahr und in den Sommermonaten wird ein Waldtag angeboten.
Die Struktur des Jahreplanes richtet sich nach
Als besonderes Angebot haben wir unsere Bücherei, Familien dürfen sich Bücher ausleihen.
Montag bis Freitag von 7.15 Uhr bis 14 Uhr.
Der Kindergarten ist geschlossen: