Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung.
Die Kinder können zwischen 7 und 8.30 Uhr in den Kindergarten kommen.
Wir beginnen mit dem Morgenkreis den Tag, d.h.
Danach folgt die Freispielzeit, das ganze Haus wird mit den verschiedenen Funktionsräumen geöffnet und die Kinder wählen Spielpartner und Spielart frei aus.
Zwischen 9 Uhr und 10.30 Uhr haben die Kinder Gelegenheit Brotzeit zu machen.
Je nach aktuellem Thema können die Kinder an Freispielangeboten teilnehmen, die nach Jahreszeit und Projekten ausgerichtet sind.
Wir gehen täglich in den Garten hinaus.
Verschiedene Beschäftigungsangebote werden von uns einmal in der Woche angeboten:
Für das Mittagessen wird ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben.
Im Frühjahr und in den Sommermonaten wird ein Waldtag angeboten.
Die Struktur des Jahreplanes richtet sich nach
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 15.30 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr
Der Kindergarten ist geschlossen: